AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen



1 Vertragsabschluss


1.1. Der Vertrag ist rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald die Wohnung und andere Leistungen bestellt und bestätigt ist. Falls eine Zusage nicht mehr möglich war, ist der Vertrag abgeschlossen,wenn die Wohnung bereitgestellt wird.
1.2. Die Bestätigung weist sowohl die zu zahlende Anzahlung als auch den Rest- und Gesamtbetrag aus.
1.3. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2 Zahlungsbedingungen


2.1. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden und vereinbarten Preise zu zahlen.
2.2. Nach Vertragsabschluss gilt eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises, zahlbar bis 14 Tage nach Vertragsabschluss als vereinbart. Die Restzahlung ist im Voraus, spätestens am Einzugstag durch Überweisung oder Barzahlung in Euro zu bezahlen.
2.3. Bei Mietverhältnissen über einem Monat hinaus ist die Miete jeweils am 1. Werktag des Monats an den Vermieter durch Überweisung oder Barzahlung in Euro zu bezahlen.
2.4. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
2.5. Erfolgt die Übernahme der Wohnung durch den Mieter verspätet, gar nicht oder erfolgt eine vorzeitige Abreise, gilt der gesamte Mietpreis als geschuldet.

3 An- und Abreise/ Schlüsselübergabe


3.1. Die gebuchte Wohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich vor Ort oder nach Absprache.
3.2. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete gemäß Punkt 2.2.
3.3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr zu räumen. Wird die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt, beträgt der Mietpreis einen Tagessatz für die vertragsüberschreitende Nutzung.
3.4. Die Wohnung ist besenrein zu übergeben. Das Geschirr ist zu reinigen, die Spülmaschine und der Kühlschrank sind zu leeren. Der Müll ist zu entsorgen. Fenster und Türen sind zu schließen.

4 Stornierung/ Umbuchung


4.1. Eine Stornierung/ Umbuchung bedarf der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
4.2. Bei einer Stornierung gilt die folgende Staffelung. Grundlage hierfür ist der bestätigte Gesamt-Logispreis für den gesamten gebuchten Zeitraum.
Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr 50,00 EUR.
Stornierung bis 14 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr 70 % des Mietpreises.
Stornierung 1 Tag vor Anreise: Bearbeitungsgebühr 90 % des Mietpreises.
Maßgeblich für den Eingang der Stornierung ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter.
4.3. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. 4.6. Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung beträgt 30,00 EUR.


5 Haftung


5.1. Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Wohnung und dem Inventar, zur Einhaltung der Hausordnung und zur Rücksichtnahme auf die anderen Hausbewohner und Nachbarn.
5.2. Die Wohnung darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Der Mieter sorgt für die vertragsgemäße Nutzung durch die Mitbewohner. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt.
5.3. Der Vermieter ist über Mängel, die durch den Mieter verursacht wurden, umgehend zu informieren. Der Vermieter behält sich vor, Schadenersatz für Mängel, die durch den Mieter verursacht wurden, zu erheben. Diese betrifft den allgemeinen Zustand des Mobiliars, Brand- und Wasserschäden sowie hiermit zusammenhängende Folgeschäden, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen sowie fehlendes Inventar.
5.4. In der Wohnung darf nicht geraucht werden. Sollte trotzdem in den Räumen geraucht werden, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR in Rechnung gestellt, um die Folgen des Rauchens zu beseitigen.
5.5. Für den Verlust des Wohnungs- bzw. Hausschlüssels wird eine Gebühr von 130,00 EUR erhoben.
5.6. Die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsräume und Geräte (Waschmaschine und Trockner) im Keller sind vom Mieter auf eigene Gefahr und Risiko zu nutzen. Sie sind vom Mieter pfleglich und schonend zu behandeln.
5.7. Verstößt der Mieter gegen die zuvor genannten Haftungsbedingungen, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag frist- und entschädigungslos zu lösen.
5.8. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Sollten Störungen und Mängel an den Leitungen des Mietobjektes auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6 Internet


6.1. Das Internet kann gegen Gebühr vom Mieter genutzt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Ausfall des Internets.
6.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten zu nutzen. Aus der unrechtmäßigen Nutzung entstehende Schäden und Ansprüche gegen Dritte gehen zu Lasten des Mieters.

7 Allgemeines


7.1. Vertragsänderungen oder Ergänzungen erfordern die Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
7.2. Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3. Eine mieterseitige Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Mieters (Nachweis durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist erforderlich).
7.4. Eine vermieterseitige Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Mieters. Die Vermutung derselben durch den Vermieter ist ausreichend. Der Mieter kann Gegenteiliges durch ein Attest belegen.
7.5. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen.
7.6. Für Wertsachen und Geld wird nicht gehaftet.